Hilfe vom Arzt, Architekt oder Handwerker kostet Geld. Bei mir als Rechtsanwältin ist das nicht anders. Doch was kommt bei meiner Tätigkeit auf Sie zu?

Die erste Kontaktaufnahme ist für Sie kostenlos

Wenn Sie mich zum ersten Kontakt anrufen oder mir eine Nachricht schicken, kostet Sie das natürlich nichts.

Das erste Gespräch

Sie können zu einer Erstberatung zu mir kommen.

Darin erläutere ich Ihnen, wie ich aus juristischer Sicht Ihre Situation beurteile. Ich bespreche mit Ihnen die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens und mache Vorschläge für das weitere Vorgehen.

 

Ich informiere Sie im Rahmen des Erstgesprächs auch über die voraussichtlich anfallenden Kosten.

 

Mit diesem Wissen können Sie sich überlegen, ob und wie Sie Ihr Anliegen mit mir gemeinam weiter verfolgen möchten.

 

Die Kosten für diese Erstberatung betragen gesetzlich höchstens 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

 

Sofern Sie sich entscheiden, dass wir Ihr Anliegen weiter gemeinsam verfolgen, werden die Kosten der Erstberatung angerechnet.

Nachvollziehbare Kosten

Ich helfe Ihnen weitere Entscheidungen zu treffen, damit ich Sie optimal vertreten kann. Letztlich entscheiden Sie, wie wir vorgehen. Dazu zeige ich Ihnen die Chancen und Risiken auf - und natürlich auch die damit verbundenen Kosten. So sind Sie sicher, nicht vor unerwarteten Kosten überrascht zu werden.

Gesetzlicher Gebührenrahmen

Die Gebühren sind im Rechtsanwaltsgebührengesetz festgelegt. Die Höhe bestimmt sich nach der Höhe des Wertes Ihres Anliegens. Dies wiederum richtet sich zum Beispiel nach dem Wert einer Forderung oder der Höhe des streitigen Vermögens.

Hinzu kommen noch pauschale Auslagen für Telefon, Kopien etc. Auch dies ist im Rechtsanwaltsgebührengesetz festgelegt.

 

Die Kosten sind unterschiedlich je nachdem, ob ich Sie berate, Sie außergerichtlich oder vor Gericht vertrete.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rehtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stelle ich gern für Sie die Anfrage, ob die Versicherung die Kosten des Rechtsstreites übernimmt. (Deckungsanfrage)

 

Allerdings sind familienrechtliche Streitigkeiten in der Regel ausgeschlossen. Es gibt jedoch Kulanzregelungen und die Erstberatung ist oft eingeschlossen. Eine Anfrage bei der Versicherung ist also auf alle Fälle sinnvoll.