Auch Menschen mit kleinerem Geldbeutel sollen zu ihrem Recht kommen. Wenn Sie sich Rechtsanwalt und Gericht eigentlich nicht leisten können, gibt es Hilfe vom Staat.

Beratungsschein vom Amtsgericht

Für die Erstberatung  und das vorgerichtliche Verfahren können Sie einen Beratungsschein für Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen.

Ich rechne bei Bewilligung dann direkt mit dem Gericht ab. Sie müssen lediglich 10 Euro bezahlen.

Verfahrenskostenhilfe beantragen

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Das kann ich für Sie erledigen. Verfahrenskostenhilfe wird aber nur dann gewährt, wenn Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse dies erfordern und die Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg hat.

Wird die Verfahrenskostenhilfe abgelehnt, müssen Sie die Kosten für den Antrag selbst bezahlen.